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Dienstag, November 09, 2004
 
Prozeßbeginn
Prozeßbeginn in Karlsruhe in Sachen Studiengebühren


Saarland klagt gegen den bundesweites Verbot


Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beginnt heute das Verfahren gegen ein bundesweites Verbot von Studiengebühren. Das Saarland und fünf weitere Bundesländer sehen in dem Gebührenverbot im Hochschulrahmengesetz einen ungerechtfertigten Zugriff des Bundes in Länderhoheit.


Der Bund überziehe mit dem bundesweiten Verbot seine Kompetenzen, sagte Wissenschaftsminister Jürgen Schreier bei der Anhörung vor den Verfassungsrichtern in Karlsruhe. Der Bund habe nicht das Recht - wie geschehen - Detailvorschriften zu erlassen. Er dürfe höchstens allgemeine Grundsätze als Rahmenvorschrift aufstellen. Der Rahmen - so Minister Jürgen Schreier weiter, dürfe das Bild nicht erdrücken. Wenn er denn überhaupt nötig sei, müsse er relativ neutral und zurückhaltend sein, damit verschiedene Bilder Platz haben und in ihm wirken können. Diesen Grundsatz missachte der Bund, wenn er den Ländern ein Verbot von Studiengebühren zwingend vorschreibe.

Wissenschaftsminister Jürgen Schreier unterstützt die Hochschulrektorenkonferenz, die zurzeit in Saarbrücken tagt, bei Ihrer Forderung nach Studiengebühren. Sie würden nicht nur den Hochschulen zusätzlich zugute kommen, sondern auch eine soziale Schieflage mildern. Es sei nämlich ungerecht, dass Geringverdiener das kostenfreie Studium der Kinder Besserverdienender in erheblichem Umfange mit finanzierten, zumal nach wie vor das Einkommen von Akademikern deutlich höher sei. Natürlich dürften Studienbeiträge nicht zu sozialer Auslese führen, betonte der Minister. Ihre Einführung müsse begleitet sein von einem ausgewogenen Stipendien- und Darlehenssystem. Auch nach Einführung von Studiengebühren - so Schreier abschließend - müssten Leistung und Eignung über ein Studium entscheiden und nicht der Geldbeutel der Eltern.
Quelle:Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Saarland




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